Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Laumer GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.laumer-gmbh.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Laumer GmbH & Co. KG
Arno-Jacoby-Straße 9
84347 Pfarrkirchen
Telefon: +49 (8561) 9614-0
Telefax: +49 (8561) 9614-20
E-Mail: info@laumer-gmbh.de
https://www.laumer-
gmbh.de/kontakt/kontakt-zu-uns/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. (WCAG: 1.1.1)
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. (WCAG: 4.1.2)
- Auf allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. (WCAG: 1.3.1)
- Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. (WCAG: 1.4.3)
- Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. (WCAG: 4.1.2)
- Auf allen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. (WCAG: 4.1.2)
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. (WCAG: 1.3.1)
- Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. (WCAG: 4.1.2)
- Auf einer Seite sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt. (WCAG: 1.3.5)
- Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. (WCAG: 1.3.1)
- Auf allen Seiten gibt es Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. (WCAG: 4.1.2)
- Auf einzelnen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien, die ganze Seite zu erfassen. (WCAG: 2.1.1)
Evaluationsmethode
Diese Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung der Barrierefreiheit, die im Rahmen einer internen Überprüfung anhand der Anforderungen der BITV 2.0 durchgeführt wurde.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.11.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24
